Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

BASF SE

Geplantes Abstimmverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der BASF SE am 29. April 2010 in Mannheim:

 

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2009; Vorlage der Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2009 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW wird der vorgeschlagenen Dividendenausschüttung von EUR 1.70 je Aktie zustimmen.

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Gegen die Entlastung des Aufsichtsrates bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken.

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Auch die Vorstandsentlastung begegnet keinen Bedenken.

 

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Die DSW schließt sich dem Beschlussvorschlag, die KPMG, Frankfurt, zum Abschlussprüfer zu wählen, an.

 

TOP 6: Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderung der Satzung

Die DSW unterstützt die durch die Einführung von Namensaktien erhöhte Kommunikationsmöglichkeit der Gesellschaft mit ihren Aktionären und wird dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

TOP 7: Zustimmung zur Übermittlung von Informationen im Wege der Datenfernübertragung und entsprechende Satzungsänderung 

Der Satzungsänderung zur Ermöglichung elektronischer Informationsübermittlung  wird die DSW ebenfalls zustimmen.

 

TOP 8: Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 

Insgesamt erscheint die Struktur der Vergütung als VorstAG-konform, auch die von der DSW diesbezüglich geforderte Transparenz bei den Erläuterungen zum Vergütungssystem sind erfüllt worden. Erläuterungsbedürftig sind aus Sicht der DSW jedoch die noch bestehenden Regelungen der Gesellschaft für ein mögliches Übergangsgeld. Hier wird die DSW ihr Abstimmungsverhalten von den Aussagen des Unternehmens in der Hauptversammlung abhängig machen. 

 

TOP 9: Beschlussfassung über die Änderung von §§ 17 Ziffer 2 und 3 und 18 Ziffer 2 der Satzung

Die DSW wird den Erleichterungen für die Stimmrechtsübertragung und der Ermöglichung von Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung, die nach Inkrafttreten des ARUG in der Satzung des Unternehmens festgeschrieben werden sollen, zustimmen.